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Präsentation

Der Verband der bulgarischen Städte und Regionen ist eine gemeinnützige Organisation, deren Tätigkeit die Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung in den Städten und die regionale Politik in Bulgarien, beruhend auf die europäischen Werte, zum Ziel hat.  

Ihr Engagement besteht darin, ein Partner der nationalen, internationalen und europäischen Behörden und Organisationen bei der Entwicklung und Implementierung der nationalen und europäischen Politik zu sein, sowie bei den Entwicklungsprogrammen für die kommunale und regionale Verwaltung mitzuwirken und eine beständige, nachhaltige Entwicklung der Verwaltungsbezirke umzusetzen.   Der Verband arbeitet nach den Grundsätzen: Freiwilligkeit, Ebenbürtigkeit, Partnerschaft, Verantwortung und Rechtmäßigkeit.

Die Organisation vereint Strukturen mit gemeinsamen oder ähnlichen Problemen bei der Formulierung der öffentlichen Politik. Sie stützt sich auf die die beiden Hauptpfeiler der demokratischen Entwicklung – die Städte und Regionen. In den Städten, besonders in den 28 Verwaltungszentren, lebt praktisch mehr als die Hälfte von Bulgariens Bevölkerung. Diese Menschen haben das Recht und die Pflicht, diesen Prozess anzutreiben und auf diese Weise die Entwicklungsrichtung nicht nur ihrer Städte, sondern auch des Landes als Ganzes zu bestimmen. Durch den zweiten Hauptpfeiler – die Regionen – wird genau genommen die gesamte Bevölkerung von Bulgarien umfasst, vereint in festen, stabilen Strukturen, die über die erforderlichen Ressourcen verfügen und die Kapazität zur Entwicklung und Implementierung einer modernen regionalen Politik besitzen, die den Herausforderungen und den Verantwortungen entsprechen, welche vor einem effektiven EU-Mitgliedsland stehen.

Die gegenwärtige Struktur des VBSR vereint den Einsatz und den Kraftaufwand aller Politiker und Praktiker auf kommunaler und regionaler Ebene, um den Aufbau einer Kapazität auf städtischem und regionalem Niveau umzusetzen, um auf diese Weise jede öffentliche Politik in Übereinstimmung mit den Anforderungen und den Normen der EU zu formulieren.

Die Hauptziele des VBSR sind:

  • die Förderung der Entwicklung der lokalen Selbstverwaltung  und die lokale Demokratie in den Städten; 
  • die Unterstützung der Stadtverwaltung und der Behörden mit dem Ziel, die  Effektivität der Stadtverwaltung auch in Übereinstimmung mit den europäischen  Werten und Normen zu steigern;
  • die Schaffung von Voraussetzungen für die Einführung einer zweiten Selbstverwaltungsebene in Bulgarien auf der Ebene der zu projektierenden Regionen;
  • die Schaffung von Voraussetzungen für die nachhaltige Entwicklung der Städte und Regionen; 
  • die Förderung der Unterstützung der regionalen Politik des Landes im Zusammenhang mit der Entwicklung der Regionalpolitik des Landes im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung der Regionen und die Schaffung eines optimalen regionalen Umfelds für die Entwicklung von allen Bereichen der öffentlichen Politik;
  • die Zusammenarbeit und Partnerschaft mit gleichartigen, nach dem jeweiligen Tätigkeitsbereich, europäischen und internationalen Behörden und Organisationen zwecks einer angemessenen, adäquaten Einbindung der bulgarischen Städte und Regionen in die europäische Regionalpolitik.

Die institutionelle Festigung des VBSR erfolgt durch die Zusammenarbeit mit  Nichtregierungsorganisationen aus dem In- und Ausland, sowie durch die Entwicklung und Umsetzung von Projekten mit den bisherigen Partnern -  der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Stiftung für die Reform der Kommunalverwaltung, dem Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung, der Agentur „Strategma“, dem Europäischen Institut, dem Landesverband kleiner und mittelständischer Unternehmen, dem Institut für Demokratie und Stabilität in Südosteuropa, dem Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung, der Bulgarischen Schule für Politik, der Stiftung "Europäische Integration und Regionale Wettbewerbsfähigkeit”, dem Bündnis für nachhaltige Entwicklung, dem Verband „Integro”, dem Technologiezentrum Sofia und den nationalen und regionalen Verbände  der Gemeinden im Land.  Den Aktivitäten des Verbands liegt auch die Förderung der Tätigkeit des nationalen Garantiefonds "Solidarität" zur Mitfinanzierung von Projekten der Gemeinden, sowie den Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehme sowie der NGO‘s  zugrunde.

Durch einen Beschluss des Vorstandes von 2012 hat der VBSR Vertretungen in Brüssel, Thessaloniki und Moskau eröffnet. Mit seinem Büro in Brüssel baut der Verband seine Zusammenarbeit mit den europäischen Strukturen weiter aus: mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den Finanzinstitutionen der EU, dadurch wird eine engere Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen ermöglicht. Mit seinen Büros in Thessaloniki und Moskau realisiert der VBSR eine Partnerschaft mit in ihrer Tätigkeit nach ähnlichen Verbänden und Organisationen im Hinblick auf die Umsetzung sowohl von gemeinsamen regionalen Projekten, als auch im Hinblick auf den Aufbau einer Organisation nach Gliederung der Einheiten – d.h. einer funktionalen Struktur – wie z.B. die Internationale Organisation der Schwarzmeer-Städte und –Regionen. In diesem Zusammenhang hat der Verband Vereinbarungen mit der Internationalen Versammlung der GUS-Städte mit Sitz in Moskau, mit dem Verband der Bergbaustädte – in Donezk, der Ukraine und mit dem Russischen Nationalen Komitee für Wirtschaftskooperation in dem Schwarzmeerraum abgeschlossen.

Der Verband der bulgarischen Städte und Regionen ist der Urheber, der Herausgeber sowie der Vertreiber der einzigen Zeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung und Entwicklung „Städte & Regionen“.   

Ein Recht auf Mitgliedschaft in dem Verband haben sowohl natürliche Personen, die im Bereich der Selbstverwaltung der Stadt, der Stadtverwaltung und der Regionalpolitik tätig sind und Verantwortungen haben, als auch Rechtspersonen. 

Entsprechend dem Gesetz für gemeinnützige Vereine  sind die Organe des Verbands die Hauptversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat.

Die Hauptversammlung besteht aus den Mitgliedern des Verbands, wobei als Vertreter der Städte die Bürgermeister, die Vorsitzenden der Gemeinderäte oder die Stadträte teilnehmen, die Bürgermeister der Bezirke von den Städten mit verschiedenen Stadtbezirken und die Vertreter auf regionaler Ebene sind die Vorsitzenden der regionalen Verbände sowie natürliche Personen mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Regionalkunde.

Die Hauptversammlung wählt einen Vorstand, bestehend aus 23 Mitgliedern und einem Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern, eingeteilt nach dem Quotengrundsatz unter den drei Hauptgruppen von Mitgliedern des Verbands – Städte, Regionen und natürliche Personen. Durch Beschluss des Vorstands werden auch die Koordinatoren der sechs Landkreise für die Planung der Tätigkeit im Land gewählt.